Wer ist hier die Flasche…? 3-zügig
Mit der Einwilligung einer Kooperation verpflichtet sich die Schule den suchttherapeutischen Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € pro Durchlauf pro Klasse zu zahlen (ergibt z.B. bei einem dreizügigen Jahrgang 150 €). Die Schule kümmert sich eigenständig, um die Aushändigung an die Einrichtungen Ebenso bekommt die Reso-Fabrik e.V. eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 € für die Durchführung des Projekts. Eine Terminabsage ist vier Wochen vorher möglich, sodass eine strukturierte Planbarkeit erfolgen kann. Sollte die Schule zwei Wochen vor dem Projekt absagen, sind die Kosten dennoch zu tragen. Die Buchung wird erst durch eine Bestätigung der Koordinatorin, Vanessa Schröder, wirksam. |