Eine §8a – Fachberatung für Ansprechpersonen der Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdungen.
In öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Vereine etc.

  1. Bei einer §8a Beratung wird gemeinsam über Beobachtungen gesprochen die möglicherweise zu einer Risikoeinschätzung bzw. einer Meldung nach §8a führen können.
  2. Die Entscheidung zu einer Meldung und die Meldung selbst wird von den Fachkräften getroffen, die am Fall beteiligt sind. Nicht von der Insoweit erfahrenen Fachkraft.
  3. Für eine Gefährdungseinschätzung muss eine Zeit von 1 bis 2 Stunden eingeplant werden.
  4. Die Namen der Betroffenen werden anonymisiert, die Beratungsinhalte unterliegen dem Datenschutz
  5. Die Beratung ist für die Fachkräfte kostenlos

Diese Methode ist deutschlandweit vom Kinderschutzbund zertifiziert und anerkannt.

Hier gibt es über den Landkreis Harburg noch weitere Informationen zum Kinderschutz.
https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/kinderschutz-277-0.html?myMedium=1

 

Ansprechpartnerinnen für §8a in der Reso-Fabrik:

Michaela Braun
Jugendsozialarbeit Seevetal und Tostedt

Mobil: 0151 - 55852399
E-Mail:


Julia Franke
Ambulante Hilfen

Tel.: 04181 / 9197303
Mobil: 0176 - 32689676
E-Mail: