Auswirkungen der Cannabis Teillegalisierung auf unsere Maßnahmen
Zum 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten und führt zu einer teilweisen Legalisierung des Umgangs mit Cannabis. Im Vergleich zu den rechtlichen Regelungen des Umgangs mit Alkohol- oder Tabakkonsum bleibt der Konsum im Rahmen von Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in aller Regel weiterhin verboten.
Die Reso-Fabrik e.V. gibt einen kurzen Überblick über die veränderte Rechtslage mit Blick auf die laufenden und zukünftigen Projekte.
Sofern bei einer Aktivität Minderjährige dabei sind, ist der Konsum von Cannabis für alle Personen untersagt. § 5 Abs. 1 des Cannabisgesetz legt eindeutig fest: „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.“ Nur sofern bei einer Maßnahme verlässlich ausgeschlossen ist, dass keine minderjährigen Personen anwesend sind, ist der Konsum rechtlich gesehen, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, nicht untersagt.
Hinzukommt, dass der Konsum von Cannabis auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen selbst sowie in deren Sichtweite untersagt ist (§5 Abs. 2 Nr. 3 Cannabisgesetz). Das Gesetz spricht hier allgemein von „Kinder- und Jugendeinrichtungen“. Die Gesetzesbegründung hilft bei der Interpretation, was alles unter „Kinder- und Jugendeinrichtung“ fallen soll: „Als Kinder- und Jugendeinrichtungen kommen insbesondere Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagesbetreuungen (Hort) sowie Jugendzentren in Betracht.“ Da hier „insbesondere“ steht, fallen aus Sicht der Reso-Fabrik darunter ebenfalls Jugendhilfeträger, Jugendbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen. Da das Gesetz den Konsum auch in deren „Sichtweite“ untersagt, ist der Konsum auch in unmittelbarer Nähe untersagt. Laut Gesetz endet die Sichtweiter aber spätestens nach 100 Metern.
Im Ergebnis wird bei allen Projekten der Reso-Fabrik e.V., der Konsum von Cannabis untersagt. Der Umgang beim Alkohol- und Tabakkonsum wird genauso gehalten.
Reso-Fabrik e.V.
Christoph Selke, 1. Vorsitzender
Winsen, den 27. Mai 2024
Für weitere Informationen zum Cannabis-Gesetz, kann gerne Kontakt zu Vanessa Schröder und Jörg Schnelle aus dem Projekt der Suchtprävention aufnehmen.