Eine §8a – Fachberatung für Ansprechpersonen der Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdungen.
In öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Vereine etc.
- Bei einer §8a Beratung wird gemeinsam über Beobachtungen gesprochen die möglicherweise zu einer Risikoeinschätzung bzw. einer Meldung nach §8a führen können.
- Die Entscheidung zu einer Meldung und die Meldung selbst wird von den Fachkräften getroffen, die am Fall beteiligt sind. Nicht von der Insoweit erfahrenen Fachkraft.
- Für eine Gefährdungseinschätzung muss eine Zeit von 1 bis 2 Stunden eingeplant werden.
- Die Namen der Betroffenen werden anonymisiert, die Beratungsinhalte unterliegen dem Datenschutz
- Die Beratung ist für die Fachkräfte kostenlos
Diese Methode ist deutschlandweit vom Kinderschutzbund zertifiziert und anerkannt.
Hier gibt es über den Landkreis Harburg noch weitere Informationen zum Kinderschutz.
https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/kinderschutz-277-0.html?myMedium=1
Ansprechpartnerinnen für §8a in der Reso-Fabrik: