Wer ist hier die Flasche…? 3-zügig
202405_Kooperationsvetrag_ResoFabrik
Mit der Einwilligung einer Kooperation verpflichtet sich die Schule den suchttherapeutischen Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € pro Durchlauf pro Klasse zu zahlen (ergibt z.B. bei einem dreizügigen Jahrgang 150 €). Die Schule kümmert sich eigenständig, um die Aushändigung an die Einrichtungen Ebenso bekommt die Reso-Fabrik e.V. eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 € für die Durchführung des Projekts. Sollte die Schule vier Wochen vor dem Projekt absagen, sind die Kosten dennoch zu tragen. Die Buchung wird erst durch eine Bestätigung der Koordinatorin, Vanessa Schröder, wirksam. |