Die ambulanten Hilfen sind für den Einzelfall organisierte Jugendhilfeangebote nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und richten sich nach dem persönlichen Hilfebedarf der jungen Menschen im Alter von 12 bis 21 Jahren.

Unterschieden wird zwischen Erziehungsbeistandschaften/ pädagogische Betreuung (mindestens sechs Monate) und Ambulante Intensive Begleitung (maximal drei Monate).

Der individuelle Hilfeauftrag wird in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten geklärt. Dieser Hilfeauftrag wird in festgelegten Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert. Der Aufbau von individueller und sozialemotionaler Kompetenzen, um die Übernahme von Verantwortung auch in schwierigen Lebenssituationen zu erlernen, stehen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit.

Ein besonderer Auftrag liegt bei einer Weisung nach dem Jugendgerichtsgesetz vor, d.h. ein Jugendlicher ist wegen seiner begangenen Straftaten vom Jugendgericht verurteilt worden eine Hilfe (Einzelhilfe bzw. Gruppenangebot) anzunehmen und/oder eine Arbeitsauflage zu leisten.

 

Ansprechpartner für alle Standorte:

Andre Cassier
Bereichsleitung Ambulante Hilfen

Tel.: 04171 / 7839415
Mobil: 0176 - 23480304
E-Mail: